W a h l e n
 
 

 

 


Wahl

Modalitäten

Präfekt  

Assistenten  

Marianischer Rat  

Obmänner  

 

           


Wahlmodalitäten

Der Präfekt der MMC

Der Präfekt der Marianischen Männer-Congregation Regensburg wird von den Obmännern gewählt.

Wählbarkeit

Zum Präfekten kann jeder Sodale der MMC Regensburg gewählt werden, der die Volljährigkeit erlangt hat, der durch seine geistig-geistliche Befähigung, im Blick auf seine familiäre Situation, sowie im Bezug auf seine berufliche Tätigkeit dazu in der Lage ist. Außerdem muss er mindestens 5 Jahre Sodale sein.

Wahlperiode

Der Präfekt wird für vier Jahre gewählt.
Wiederwahl ist möglich.

Wahlergebnis

Zur gültigen Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Wahlverfahren

In allgemein üblicher Weise ist ein Wahlaus¬schuss aus drei Personen (einer davon fungiert als Wahlleiter) zu bilden.

Aufgaben des Wahlausschusses

  • Erstellen einer Kandidatenliste (Vorschläge — Überprüfung der Wählbarkeit - Bereitschaftsabfrage — Festlegung der Kandidaten)
  • Einholen der Zustimmung des Zentralpräses zur Kandidatenliste

  • Durchführung einer geheimen Wahl

  • Stimmenauszählung und Feststellung der notwendigen Mehrheit

  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses

  • Bereitschaftabfrage des gewählten Kan­didaten zur Annahme der Wahl

  • Erstellen eines Wahlprotokolls

 

 

Wahlmodalitäten


WAHLBERECHTIGUNG

Die drei Assistenten der Marianischen Männer-Congregation Regensburg wird von den Obmännern Stellvertretern ge- wählt.

Wählbarkeit

Zum Assistenten kann jeder So- dale der MMC Regensburg gewählt werden, der die Volljährigkeit erlangt hat, der durch seine geistig-geistliche Befähigung, im Blick auf seine familiäre Situation, sowie im Bezug auf seine berufliche Tätigkeit dazu in der Lage ist. - Anzahl der zu wählenden Assistenten: drei.

Wahlperiode

Jeder der drei Assistenten wird für jeweils vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Wahlergebnis

Zur Wahl bedarf es einer ein-fachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Wahlverfahren

In allgemein üblicher Weise ist ein Wahlaus-schuss aus drei Personen (einer davon fungiert 4als Wahlleiter) ist zu bilden.

Aufgaben des Wahlausschusses

  • Erstellen einer Kandidatenliste (Vorschläge - Erstellen einer Kandidatenliste (Vorschläge — Überprüfung der Wählbarkeit - Bereitschaftsabfrage — Festlegung der Kandidaten)

  • Einholen der Zustimmung des ZentralprEinholen der Zustimmung des Zentralpräses

  • Durchführung einer geheimen Wall
  • Stimmenauszählung und Festlegung der notwendigen Mehrheit
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses Bereitschaftabfrage des gewählten Kandidaten zur Annahme der Wahl
  • Erstellen eines Wahlprotokolls

 

Zusammensetzung

Präfekt (1)


Assistenten (3)


Gewählte Consultoren

    Die Obmänner eines jeden Bezirkes wählen für die Dauer von 4 Jahren aus ihrer Mitte einen Vertreter (Consultor) für den Marianischen Rat. Hat ein Bezirk mehr als 500 Sodalen, so sind zwei Vertreter zu wählen.

Berufene Consultoren (bis zu 3)

    Im Einvernehmen mit dem Präfekt und den Assistenten können vom Zentralpräses bis zu drei weitere Sodalen berufen werden.

Sekretär (-in)

    Kirchliche Angestellte für die MMC bei der Pfarrei St. Emmeram


BESTÄTIGUNG

    Der Marianische Rat muss nach seiner Wahl vom Bischof bestätigt werden.

     

     

 

Wahlmodalitäten

Wahlberechtigung

Die Bezirksobmänner werden von den Obmännern eines Bezirkes gewählt.


Wählbarkeit

Zum Bezirksobmann kann jeder geeignet erscheinende Sodale aus dem jeweiligen Bezirk gewählt werden.


Wahlperiode

Jeder Bezirksobmann wird für vier Jahre gewählt.
Wiederwahl ist möglich.


Wahlergebnis

Zur Wahl bedarf es einer ein-fachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.


Wahlverfahren

entsprechend der Wahl von Präfekt und Assistenten



Wahlmodalitäten

WAHLBERECHTIGUNG

Der Obmann wird von den Sodalen der jeweiligen Pfarrcongregation gewählt.

Wählbarkeit

Zum Obmann kann jeder volljährige Sodalen einer Pfarrcongregation gewählt werden


Wahlperiode

Jeder Obmann wird für vier Jahre gewählt Wiederwahl ist möglich.


Wahlergebnis

Zur Wahl bedarf es einer ein-fachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.


Wahlverfahren

entsprechend der Wahl des Be-zirksobmannes