Im
vergangenen Jahr durch die Schutzbestimmungen viele unserer Veranstaltungen
ausgefallen, gewohnte Begegnungen beim Hauptfest oder den Bezirkskonventen kamen
nicht zustande. Das ist sehr schade und hat auch so manche vor allem
organisatorische Fragen aufgeworfen. Um allgemein darauf reagieren zu können,
habe ich mich mit den Assistenten bzw. der Leitungsrunde getroffen und die
Situation besprochen. Wir haben uns auf folgende Empfehlungen für die Bezirke
und für die Pfarrcongregationen verständigt:
Für den
Zentralbereich
(1) Alle
zentralen Termine entfallen bis auf Weiteres. Die Veranstaltungen, die auf ein
Gelübde zurückgehen, werden stellvertretend in kleiner Gruppe
begangen.
(2) Die
Entscheidung über ein Hauptfest 2021 wird in der 2. Jahreshälfte 2021 getroffen
und bekanntgegeben.
(3) Überall
dort, wo Neuwahlen anstünden, empfehlen wir die Verschiebung zunächst auf
Herbst 2021 und daraus folgend die kommissarische Weiterführung der Ämter.
(4) Aufgrund
der (konsequenterweise) sehr geringen Berichte aus den Bezirken und
Ortscongregationen gibt es für das Jahr 2020 kein Jahrbuch im herkömmlichen
Sinn. Stattdessen arbeiten wir an einem Heft mit Vorschlägen für Hausgebete,
Rosenkranzandachten, Maiandachten, etc. zum privaten Gebrauch und zur
Verwendung in der Familie oder in kleinen Zusammenkünften bzw. Gebeten in den
Kirchen…
Die eingereichten Berichte werden selbstverständlich in einer angemessenen Form
beigefügt oder ins Jahrbuch 2021 aufgenommen.
Für die Bezirke
(1) Neuaufnahmen
und Ehrungen sollen bis auf Widerruf
auf Bezirksebene durchgeführt werden.
(2) Die
Monatskonvente (Monatsrosenkranz - bisher in St. Wolfgang, Regensburg) mögen,
soweit möglich und erlaubt auf Bezirksebene abgehalten werden.
(3) Überall
dort, wo Neuwahlen anstünden, empfehlen wir die Verschiebung zunächst auf
Herbst 2021 und daraus folgend die kommissarische Weiterführung der Ämter.
Für die Pfarrcongregationen
(1) Örtliche
Veranstaltungen (wie z.B. Frauentragen und dgl.) sind gut mit dem Pfarrpräses
abzustimmen. Er kennt auch immer den aktuellen Stand der diözesanen
Bestimmungen betreffs der Corona-Pandemie und die örtlichen Vorschriften in den
Landkreisen und Kommunen.
(2) Grundsätzlich
können die Veranstaltungen auf Ortsebene
abgehalten werden, soweit dies nicht den dort geltenden Hygienevorschriften
etc. widerspricht.
Das ist besonders im Hinblick auf die Konvente zu bedenken!
Bei den Einladungen ist ein deutlicher Hinweis auf die Eigenverantwortung im
Zusammenhang mit den Schutzvorkehrungen anzubringen!
In brüderlicher
Verbundenheit und mit Marianischem Gruß
Euer Zentralpräses
Thomas Schmid,
mit der
Führungsmannschaft